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Diskussionsbeitrag

Transatlantische Freihandelszone EU und USA stoppen!

Ein Überblick

Hoch schlagen die Wellen der Begeisterung bei Regierungsrepräsentanten, Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsjournalisten: Die EU Kommission preist ein Freihandels abkommen mit den USA in den höchsten Tönen und mit verlocken den Zahlen an. Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet sich dadurch “langanhaltende Wachstumsimpulse, Hunderttausende neuer Arbeitsplätze und niedrigere Verbraucherpreise. Die deutsche Industrie- und Handelskammer hofft auf „ein kostenloses Konjunkturprogramm und erhebliche Zugewinne für die deutsche Exportwirtschaft“. Ins gleiche Horn blasen deutsche Konzerne wie VW, BMW oder BASF sowie französische Käseproduzenten. Es ist das eingeübte Mantra unserer wirtschaftsorientierten Denke: „größer, höher, weiter“. 

 

In der Tat würde durch ein solches Freihandelsabkommen die mit Ab stand größte Freihandelszone der Welt entstehen. Die EU und USA er wirtschaften gemeinsam knapp die Hälfte des globalen BIP (47%). Dabei soll die Freihandelszone weit mehr als eine „Zollunion“ werden. Die gegenseitigen Zölle liegen nämlich bereits auf einem relativ niedrigen Niveau zwischen 3 und 7%. Es geht eher um die Öffnung der Dienstleistungsmärkte und das öffentliche Beschaffungswesen und um sogenannte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“. Dahinter verbergen sich unterschiedliche Standards in der Zulassung von Produkten, Verbraucherschutz-Bestimmungen bei Nahrungs- und Arzneimitteln, im Patentrecht und beim Schutz gegen überzogene Privatisierungen (Wasser!). 

 

Und damit kommen wir direkt zu den möglichen Gefahren dieses Freihandelsabkommens: 

Unsere höheren Verbraucherschutzbestimmungen im Agrarbereich und bei Nahrungsmitteln gelten amerikanischen Konzernen wie Monsanto und Krafft als nichttarifäres Handelshemmnis und sollen auf amerikanisches Niveau eingeebnet werden. Gen-Kartoffeln und –Getreide, gen technisch gepuschte Soja- und Milchprodukte, Hormonfleisch von geklonten Rindern oder im Chlorbad desinfizierte Hähnchen könnten dann wie in USA bei uns auf den Markt kommen. Unsere (ohnehin mehr als schwachen) Kennzeichnungspflichten könnten ebenso auf das niedrigere US Niveau herunter reguliert werden, so dass sich Verbraucher gar nicht mehr davor schützen könnten. Bäuerliche und biologische Landwirtschaft hätte noch weniger Chancen gegen die Ernährungsindustrie. Ähnlich könnten höhere europäische Standards im Umweltschutz bei chemischen Emissionen, beim Grundwasserschutz gegen Fracking-Verfahren bei der Öl- und Gasgewinnung oder CO2-Grenzwerte bei Kraftfahrzeugen buchstäblich unter die Räder kommen. 

 

Ohne Zweifel wird auch wieder mehr Druck in Richtung Privatisierung von Wasser, Gesundheit, Bildung und Verkehr kommen, denn der sog. Dienstleistungsbereich ist viel größer als der Industriebereich und böte noch mehr Spielraum für größeren Freihandel als jener. Nachdem vor kurzem ein Vorstoß der EU-Kommission zur Wasser-Privatisierung in letzter Minute durch eine europäi sche Bürgerinitiative verhindert wer den konnte, könnte die Gefahr sich auf transatlantischen Sohlen wieder einschleichen. Ähnliche Gefahren drohen dem Schutz geistigen Eigen tums, die gerade mit dem Scheitern des ACTA-Abkommens gebannt schienen. Mindestens ebenso große – wenn nicht noch größere – Gefahren verbergen sich im juristisch Kleingedruckten: Man will in dem Abkommen den „größtmöglichen Investorenschutz“ erreichen. Wie soll das er reicht werden? Unternehmen soll ein Klagerecht gegen Staaten eingeräumt werden, wenn durch gesetzliche Regelungen nach Abschluss des Freihandelsabkommens die Gewinn Aussichten des Unternehmens geschmälert werden. Diese Klagen laufen außerhalb des bestehenden Rechtssystems auf der Basis von (geheimen) Schiedsverfahren, mit „Schiedsrichtern“, die noch nicht ein mal (wie sonst üblich) die Befähigung zum Richteramt haben müssen, deren Entscheidung sich aber Staaten bzw. die gesamte EU dann zu unter werfen haben. Beispielsweise klagt der Tabak-Konzern Philip Morris der zeit gegen Australien (auf der Basis eines Handelsabkommens zwischen der Schweiz und Australien) gegen die auch bei uns üblichen Gesundheitswarnungen auf Zigaretten Schachteln, weil damit ihre Gewinn Erwartungen um Milliarden Dollar zurückgehen würden. Oder der schwedische Energie-Konzern Vattenfall klagte erfolgreich gegen das Land Hamburg, das die Emissions-Grenzwerte für Kohlekraftwerke gesetzlich senken wollte, weil damit seine Gewinn-Erwartungen geschmälert würden. Die Schadenersatz-Forderung war so hoch, dass Hamburg das Ge setz zurück ziehen musste! Ein weite res Beispiel: Die US-Firma Lone Pine verklagte den kanadischen Staat aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen USA, Kanada und Mexiko (Nafta) auf eine Schadenersatzforderung von 250 Millionen Dollar wegen des zu erwartenden Gewinnausfalls durch ein beschlossenes Moratorium für Fracking von Schiefer-Gas und –Öl. Man sieht an diesen Beispielen, dass durch solche privatwirtschaftlichen Klagerechte gegen Staaten nicht nur unser Rechtssystem – sondern noch viel schlimmer – unser demokratischer Entscheidungsspielraum ausgehöhlt werden kann. Manche von uns werden sich erinnern, dass ein solcher Investorenschutz im Rahmen der WTO unter dem Namen „MAI“ vor 14 Jahren – auch durch den Widerstand der sog. „MAI-Frauen“ gescheitert ist. Jetzt soll er also unter dem Mantel des Freihandelsabkommens Wiederauferstehung feiern. Wie konkret diese Gefahr ist, zeigen nicht nur die drei Beispiele. Die Zahl solcher absurden Klagen auf der Basis bilateraler Handelsabkommen ist weltweit im letzten Jahrzehnt regelrecht explodiert. Die europäischen Politiker rennen also sehenden Auges ins Verderben. 

 

Eine zweite harmlos klingende Klausel im Verhandlungsmandat der EU zeigt wo die ganze Richtung hingehen soll: Die sog. „Stand-still-Klausel“ hat nämlich zum Ziel, dass der Grad der Liberalisierung der Wirtschaft nur nach vorn und nie mehr zurück gehen dürfe. Sollte es der Politik in Europa 5 Jahre nach der Finanzkrise gelingen, den Bankensektor doch wieder besser zu regulieren oder Hedgefonds, die immer mächtiger und gefährlicher werden, erstmalig zu regulieren (was dringend nötig wäre), würde die EU durch eine Fülle milliardenschwerer Klagen von Bankenseite überzogen. 

 

Man fragt sich doch zu Recht: Wollen wir das alles? - Und warum will es unsere Politik? Die noch amtierende und die zukünftige Bundesregierung will es, alle deutschen Parteien bis auf die Linken, die große Mehrheit im EU-Parlament und die EU-Kommission wollen es sowieso. Anfang Juli wurde die erste Verhandlungsrunde eingeläutet. Natürlich (?) auf der Basis geheimer Verhandlungen. Das Verhandlungsmandat der EU-Kommission ist geheim; zum Glück wurde es „geleakt“, sonst wüsste man von alledem nichts. Ist ihr ein bisschen Wachstum wirklich so viele Gefahren wert? 

 

Selbst wenn man wie unsere Politik wachstumsgläubig ist – ein halbes Prozent Wachstum, das sich erst bis zum Jahr 2027 „voll entfalten“ soll, kann doch ein solches Risiko für die Bürger – und wie gesehen für die weitere demokratische Gestaltungsmöglichkeit - nicht wert sein. Und ca. 160.000 zusätzliche Arbeitsplätze, mit denen man die Gewerkschaften ködert (alle bis auf Verdi sind dafür), sind es auch nicht; die könnte man durch Umwelt- und Bürgerfreundliche Politik viel sinnvoller erreichen. Alleine die erneuerbaren Energien sowie Umwelt- und Einspartechnologien haben in den letzten Jahren fast 500.000 neue Arbeitsplätze allein in Deutschland entstehen lassen (nach Angaben des Bundesumweltministeriums). Am Beispiel Nafta, dem Freihandelsabkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, lässt sich auch ablesen, was von solchen vagen Prognosen über steigende Arbeitsplätze zu halten ist: nämlich gar nichts. Eigentlich sollten u.a. mexikanische Kleinbauern von dem Abkommen profitieren. Eingetreten ist das genaue Gegenteil. Die Landflucht in Mexiko hat zugenommen und die Armut auch. Dies sollte unseren Gewerkschaften eine Warnung sein. Durch ein Freihandelsabkommen könnten sogar die (noch) besseren europäischen Arbeitsbedingungen unter Beschuss kommen. Beschäftigte in den USA haben weniger Rechte und verdienen weniger. Auch das deutsche Mitbestimmungs-Modell ist drüben nicht gefragt, wie VW gerade bei seinem US-Werk in Chattannooga erfahren konnte; dort wollte VW eine Mitbestimmung nach deutschem Muster einführen, blitzte aber bei den amerikanischen Behörden ab. Könnten von Gewerkschaften erkämpfte künftige Verbesserungen gar Gegenstand von Klagen amerikanischer Konzerne – und damit abgeblockt werden? Aber wenn es die oben genannten Vorteile nicht sind, ist es dann vorwiegend Politik im Sinne der mächtigen Exportlobby auf beiden Seiten des Atlantiks? Und nimmt man dafür wirklich die gewaltigen Risiken auf sich? 

 

Es stellt sich für uns alle die Frage: Was kann man dagegen tun? 

Die Verhandlungen laufen bereits und sollen binnen Jahresfrist zum Abschluss gebracht werden – und sie laufen völlig im Geheimen. Die grundsätzliche Zustimmung der künftigen Bundesregierung wird vermutlich gerade in den Koalitionsvereinbarungen festgezurrt. CDU und SPD sind grundsätzlich dafür. Ob die derzeitige Aufregung um den Abhörskandal die Verhandlungen über die Freihandelszone wirklich dauerhaft blockieren wird, ist mehr als fraglich. Wir brauchen eine breite Front engagierter kritischer Bürger und NGOs, möglichst europaweit – wie beim Wasser. 

 

Die Schumacher Gesellschaft wird sich mit Attac, dem BUND, der NABU, Verdi, dem Bündnis für Gentechnik freie Landwirtschaft und weiteren bislang 18 kleineren Organisationen zusammentun und mit Flyern, öffentlichen Veranstaltungen und Unterschriftenaktionen für Aufklärung und Gegenengagement sorgen. Ziel müsste – wie bei Wasser – zumindest eine europäische Bürgerinitiative gegen das Freihandelsabkommen sein. Doch dies ist gegen die geballte Macht der Politik und der Wirtschaftslobby – und ohne den europäischen Gewerkschaftsverbund, der uns beim Wasser tatkräftig zur Seite stand – sehr schwierig. Auch die Presse scheint gleichgeschaltet. Es ist ja doch bezeichnend, dass bis auf den Glücksfall des Artikels von Fritz Glunk in der SZ unter Außenansicht und einem leicht kritischen Artikel sogar im Wirtschaftsteil der SZ vom 25. Oktober, praktisch in keiner größeren Tageszeitung kritische Anmerkungen - dafür aber sehr viele Lobhudeleien - zum transatlantischen Freihandels abkommen zu lesen waren. 

 

Fazit: 

Die Gefahren, die von einem transatlantischen Freihandelsabkommen ausgehen sind immens – von der Dimension her viel umfassender als sie beim Thema Wasserprivatisierung waren: Bedroht ist der gesamte Bereich Landwirtschaft und Ernährung, der Verbraucherschutz und die Kennzeichnungspflicht sowie ein (dringend erforderlicher) weitergehender Umwelt- und Klimaschutz; es droht eine weitergehende Privatisierungswelle nicht nur (wieder) beim Wasser, sondern bei der gesamten öffentliche Daseinsvorsorge sowie der Bildung; und last but not least: bedroht ist die künftige demokratische Gestaltungsmöglichkeit durch Millionen-Klagen ausländischer Konzerne – und das alles für ein lumpiges halbes Prozent Wachstum und ein sehr vages Plus an Arbeitsplätzen von einem knappen halben Prozent bis zum Jahr 2027 – die wir mit einer Menschen- und Umweltgerechteren Politik viel eher und sicherer erreichen könnten. Man kann hier wirklich nur wie Stephane Hessel aufrufen: Empört Euch! 

  • Autor: Ulrich Mössner

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